Kanalbau

Kanalbau

Kanalbaumaßnahmen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschrieben und an fachlich geeignete Kanalbaufirmen vergeben. Während der Kanalbauarbeiten ist für die Anwohner mit Beeinträchtigungen, Behinderungen und Erschwernissen zu rechnen.

In der Regel wird der jeweilige Straßenabschnitt für die Dauer der Arbeiten aus Sicherheitsgründen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Anliegerverkehr ist meist möglich; im unmittelbaren Arbeitsbereich ist jedoch der Zugang zu einzelnen Grundstücken erschwert.

Die Kanalbaufirma ist verpflichtet, Sie rechtzeitig auf die bevorstehenden Behinderungen hinzuweisen. Eine Entschädigung für unvermeidbare, in der Regel aber kurzzeitige und somit zumutbare Beeinträchtigungen kann nicht gewährt werden. Die Baustellentermine finden Sie hier.

Da der Zweckverband sich grundsätzlich nur an Eigentümer wenden kann, bitten wir Sie, Ihre Mieter bzw. Pächter rechtzeitig zu informieren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Mitarbeiter:

Frau Hoffmann, Telefon 089 / 60 80 91 - 34