Gebühren- und Systemänderung in der Abfallwirtschaft zum 01.01.2023

Abfallgebühren ab Januar 2023

Kostensteigerungen in den Bereichen Energie/Treibstoffe, Abfallentsorgung/-verwertung, Personal und Beschaffung machten in der Abfallwirtschaft des Zweckverbandes eine Neukalkulation der Gebühren erforderlich.

Die Verwaltung des Zweckverbandes hatte in diesem Zusammenhang der Verbandsversammlung auch einige Systemänderungen zur gerechteren Verteilung der zukünftigen Abfallgebühren zur Entscheidung vorgelegt.

Das Gremium hat diese Änderungen beschlossen, über die wir Sie im Folgenden informieren.

Biotonnen werden kostenpflichtig

Während bisher die Entsorgung des Biomülls aus den Braunen Tonnen in die Restmüllgebühr einkalkuliert war, gibt es nun eine eigene Leistungsgebühr für Biotonnen. Durch die Erhebung dieser gesonderten Gebühr für Biotonnen kann dem oft von Gartenbesitzern geäußerten Wunsch nach einer weiteren oder größeren Biotonne entsprochen werden. Die anfallenden Kosten für Abfuhr und Verwertung werden dann verursachergerecht erhoben.

Die Trennung von organischen Abfällen vom Restmüll ist eine gesetzliche Pflicht, die weiterhin ebenso durch Eigenkompostierung oder über den Zusammenschluss zu Biotonnengemeinschaften erfüllt werden kann. Auch die Gartenabfallsammlung beim Sperrmülltermin wird selbstverständlich erhalten bleiben. Für diesen, im Vergleich sehr kostengünstigen Entsorgungsweg für organische Abfälle, hatten wir ja auch in der Vergangenheit an dieser Stelle immer wieder geworben.

Ermäßigungstarife werden eingestellt

Im bisherigen Gebührensystem konnten Ein- und Zwei-Personenhaushalte eine Ermäßigung der Abfallgebühren beantragen. Um Missbrauch zu vermeiden, waren bei diesem System zeitlich aufwändige Überprüfungen durch die Verwaltung und Kontrollen seitens der Fuhrunternehmer erforderlich.

Da sich darüber hinaus auch immer wieder zeigt, dass das Abfallaufkommen in einem Haushalt nicht von der Personenzahl, sondern vom individuellen Konsum- und Trennverhalten abhängt, gibt es ab 2023 keine Ermäßigungstarife für Ein- und Zwei-Personenhaushalte mehr.

„Grundgebühr für alle“

Die Grundgebühr enthält allgemeine Kosten der Abfallentsorgung und liegt einheitlich bei 88,00 €. Die Leistungsgebühr orientiert sich bei Rest- und Biomüll am genutzten Behältervolumen und bei der Restmülltonne auch am Leerungsrhythmus.

Nachbargrundstücke können sich schon jetzt und auch in Zukunft zu Restmüll- und/oder Biotonnengemeinschaften zusammenschließen.

Bisher wurden dabei Grund- und Leistungsgebühr auf die beteiligten Haushalte aufgeteilt.

Das ändert sich nun: Während die Leistungsgebühr weiterhin aufgeteilt wird, wird jedes Mitglied einer Tonnengemeinschaft die volle Grundgebühr zu entrichten haben, da hierin die Fixkosten für die Vorhaltung des Abfallsystems enthalten sind.

Einführung einer Entsorgungsgebühr für Altreifen

Bisher wurden Altreifen am Wertstoffhof kostenfrei angenommen. 2021 fielen rund 48 t Autoreifen zur Entsorgung an. Die Kosten werden von der Gebührenzahlergemeinschaft getragen, obwohl viele Haushalte heute bewusst auf ein eigenes Auto verzichten. Die Verbandsversammlung hat deshalb beschlossen, dass für Autoreifen  ab dem Jahr 2023 Entsorgungsgebühren (3 € pro Reifen) erhoben werden.

Einen Überblick über die ab 01.01.2023 geltenden Abfallgebühren erhalten Sie hier.