Haus- bzw. Grundstücksanschluss

Kanalbau

Mit Fertigstellung des Straßenkanals (Abnahme) besteht für die angrenzenden Grundstücke die rechtliche Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage (Benutzungszwang). Die Grundstücksanschlüsse werden in der Regel separat in Auftrag gegeben, da sich die Firmen meist auf eine Kanalart spezialisiert haben.

Die Grundstücksentwässerungsanlage (einschließlich eventueller Sammelrohrleitungen) ist durch den Grundstückseigentümer in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Es bietet sich an, dass sowohl der öffentliche Abschlusskanal als auch die private Grundstücksentwässerungsanlage von einer Firma gebaut werden. Dadurch verringert sich der Zeitaufwand erheblich (nur eine Grabung); die gesamte Anlage ist schneller betriebsbereit.

Bei Vorliegen geprüfter Entwässerungspläne werden in Neubaugebieten und in Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung fallweise auch Grundstücksanschlüsse bis zu einem Meter in die Privatgrundstücke hinein errichtet, um im Anschluss einen einheitlichen Straßenbau zu ermöglichen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:

Frau Hoffmann, Telefon 089 / 60 80 91 - 34

Herr Baumgart, Telefon 089 / 60 80 91 - 46