Anschlusskosten

Abwasserrohr

Planungskosten

Die Planungskosten für Entwässerungspläne schwanken erheblich. Es empfiehlt sich immer mehrere Angebote einzuholen. Preisvorteile ergeben sich meist auch, wenn sich Nachbarn zusammentun.

Der Herstellungsbeitrag in Höhe von 13,85 € je m² Beitragsgeschossfläche dient der Aufwandsdeckung des Zweckverbandes. Für unbebaute Grundstücke wird ¼ der Grundstücksfläche als fiktive Beitragsgeschossfläche angesetzt.

Die Beitragsgeschossfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Geschosse einschließlich Keller (nach den Außenmaßen). Dachgeschosse werden nur herangezogen, sofern sie ausgebaut sind.

Die Beitragspflicht entsteht mit dem Zeitpunkt der betriebsfertigen Abnahme des Straßenkanals und erfolgt somit unabhängig von der Fertigstellung bzw. Errichtung des Haus- bzw. Grundstücksanschlusses. Der Herstellungsbeitrag ist einmalig zu entrichten. Verändert sich die beitragspflichtige Geschossfläche z.B. durch Aus- und Umbauten oder Nutzungsänderungen, ist der entsprechende Beitrag nach zu erheben. Schuldner sind generell die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Bei Wohnungs- und Teileigentum erfolgt die Verteilung des Beitrags entsprechend den einzelnen grundbuchrechtlichen Eigentumsanteilen, die Berechnung des Beitrages bezieht sich immer auf die gesamte Fläche der auf einem Grundstück vorhandenen Bebauung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:

Frau Leven, Telefon 089 / 60 80 91 - 20

Einmalige Kosten

Einmalige Kosten entstehen durch den Aus- oder Umbau der Grundstücksentwässerungsanlage. Hierzu gehören insbesondere:

  • die Verlegung von Abwasserleitungen (im Privatgrundstück)
  • die Beseitigung oder der Umbau vorhandener Sickergruben
  • der Einbau einer doppelten Rückstausicherung
  • Hebeanlagen

Ebenso können Kosten entstehen, wenn Dachrinnen oder andere Oberflächenwasserabläufe bis jetzt an der Gartenentwässerung angeschlossen waren. Niederschlagswasser darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden, sondern soll auf dem Grundstück versickern.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:

Frau Hoffmann, Telefon 089 / 60 80 91 – 34 

Einleitungsgebühr

Für die Einleitung des Schmutzwassers erhebt der Zweckverband Gebühren in Höhe von 2,27 € je m³. Mit diesen Gebühren deckt der Zweckverband seine Aufwendungen für den Unterhalt und den Betrieb der öffentlichen Kanäle. Daneben muss der Zweckverband seinerseits Gebühren an die Stadt München entrichten, da er kein eigenes Klärwerk betreibt, sondern die Abwässer den Klärwerken der Stadt zuführt. Entsprechend dem Grundsatz der kostendeckenden Haushaltung müssen die gesamten laufenden Ausgaben durch die Einnahmen aus dem Gebührenaufkommen gedeckt werden.

Die Einleitungsgebühr wird jährlich abgerechnet und mit Bescheid festgesetzt. Einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheids werden die festgesetzten Nachforderungen fällig.

Abwassermenge

Als Abwassermenge gilt die beim Ablauf aus dem Grundstück durch Abwassermesseinrichtungen (Abwasserzähler) gemessene Wassermenge. Wenn kein Abwasserzähler vorhanden ist, gilt als Abwassermenge die dem Grundstück aus der jeweiligen Wasserversorgungseinrichtung sowie die aus einer eigenen oder anderen Wasserversorgungsanlage (z.B. Brunnen, Regenwasseraufbereitungs-

anlagen) zugeführte Wassermenge abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermenge.

Mit dem Abrechnungsbescheid werden drei Vorauszahlungsraten von jeweils einem Viertel des Vorjahresverbrauches festgesetzt. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung wird der Verbrauch vom Zweckverband geschätzt. Die Vorauszahlungen sind zu den jeweils festgesetzten Terminen zur Zahlung fällig. Gesonderte Zahlungsaufforderungen ergehen nicht (die Überwachung dieser Termine bleibt Ihnen aber erspart, wenn Sie einen Lastschriftauftrag erteilen).

Außer der Einleitungsgebühr können Gebühr für die Entnahme und Analyse von Wasserproben entstehen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:

Frau Berghäuser, Telefon 089 / 608091 - 26