Gartenwasser

Da sich die Abwassermenge aus der dem Grundstück zugeführten Frischwassermenge abzüglich der auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermenge ermittelt, ist ein Abzug für Gartengießwasser unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • dem Gebührenschuldner obliegt die Nachweispflicht über die verbrauchte Wassermenge
  • die sog. Grenzmenge von 12 m³ im Jahr ist generell nicht abzugsfähig.

Gartenwasserzähler

Die Kosten für den Wasserzähler (Anschaffung, Installation, Eichung) bewegen sich ca. zwischen 100 und 300 € (je nach Zeit- und Materialaufwand der beauftragten Firmen). Geht man von einem durchschnittlichen Verbrauch für Gartengießwasser von 15 m³ (27 m³ abzüglich 12 m³ Grenzmenge) aus, würden sich die Kosten nach 4 bis 12 Jahren ausgleichen. Ein wirtschaftlicher Vorteil ergibt sich erst bei einem Wasserverbrauch von mehr als 30 m³ jährlich (die genaue Berechnung finden Sie im Anschluss an diese Ausführungen).

Der Antrag auf Abzug von Gartengießwasser ist hier erhältlich. Der Gartenwasserzähler ist vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu beschaffen, regelmäßig zu eichen(!) und ordnungsgemäß zu unterhalten. Der Zählerstand ist dem Zweckverband jährlich zusammen mit der Ablesung des Frischwasserzählers mitzuteilen. Nach Ablauf der gesetzlichen Eichfrist von sechs Jahren muss eine Nacheichung erfolgen. Da diese Satzungsänderung erst zum 14.02.2000 in Kraft getreten ist, dürfen vor diesem Zeitpunkt installierte, nicht geeichte Zähler verwendet werden. Die jeweilige Jahresgutschrift wird allerdings unter Vorbehalt geleistet. Spätestens nach Ablauf der sechsjährigen Eichfrist ist ein geeigneter Zähler einzubauen (die Nutzungsdauer steht als Eichmarke in der Regel auf dem Zähler). Bitte beachten Sie, dass auch Zähler mit kürzerer Nutzungsdauer im Handel erhältlich sind. Bei diesen Geräten muß die Nacheichung bereits früher erfolgen.

Berechnungsbeispiel

Bei der Frage nach der Wirtschaftlichkeit eines Gartenwasserzählers sind folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

  • Grundstücksgröße unter Berücksichtigung befestigter Flächen
  • Anzahl der angenommenen Gießtage
  • Niederschlagsmenge im Jahresdurchschnitt ca. 1.000 l/m² (Quelle: Wetteramt)
  • ca. 100 sog. Trockentage im Jahr (Quelle: Wetteramt)
  • Art, Menge und Wasserbedarf der Bepflanzung
  • nur die über 12 m³ hinausgehende Menge ist abzugsfähig

Geht man von bespielsweise 27 m³ durchschnittlichem Gartengießwasserverbrauches aus, rechnen sich die Kosten für den Einbau nach 4 bis 12 Jahren. Nach sechs Jahren entstehen allerdings bereits neue Kosten durch die gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung. Ein möglicher Wartungs- und Reparaturaufwand ist nicht berücksichtigt. Damit wird offensichtlich, dass sich ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil erst bei verbrauchten Wassermengen von deutlich mehr als 30 m³/ Jahr ergibt.