Kanalisation

Kanalschacht

Der Schutz unseres Grundwassers, aus dem das lebensnotwendige Trinkwasser entnommen wird, ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist die Errichtung und Unterhaltung zentraler Abwasserbeseitigungsanlagen eine Pflichtaufgabe der Gemeinden.

Zur öffentlichen Entwässerungsanlage gehören:

  • die Schmutzwasserkanäle (in der Straße)
  • die dazugehörigen Schächte und Bauwerke
  • die einzelnen Grundstücksanschlüsse

Eingeleitet werden darf nur nach häuslichem oder gewerblichem Gebrauch verunreinigtes Schmutzwasser. Mit der Fertigstellung eines öffentlichen Kanals erlischt die wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Schmutzwasser; Klär- und Sickergruben sind damit nicht mehr zulässig. Es gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang.