Eine Restmülltonne braucht jeder

Im Verbandsgebiet besteht Anschluss- und Überlassungszwang für Restmüll. Die Restmüllbehälter sind vom Anschlusspflichtigen bzw. Grundstückseigentümer selbst zu beschaffen und betriebsbereit zu halten.

Für Nachbargrundstücke kann die Nutzung eines gemeinsamen Restmüllbehälters zugelassen werden.

Restmülltonnen müssen der Euronorm entsprechend Räder haben und anthrazitfarben sein.

Restmüllbehälter sind z.B. bei folgenden Firmen erhältlich:

  • Fa. Hafenrichter in Riemerling (Tel 089 / 609 70 87)
  • Fa. Sittenauer in Ottobrunn (Tel 089 / 609 31 76)
  • Fa. Kraft Baustoffe GmbH in Höhenkirchen-Siegertsbrunn (Tel 089 / 785 91 -0)
  • sowie in Baumärkten

Große Abfallbehälter kann man leihen

Sollten Sie keinen Großbehälter kaufen wollen, besteht die Möglichkeit diesen ab 770-Liter-Tonengröße beim Zweckverband zu mieten.

Anmeldung persönlich oder schriftlich

Für die Anmeldung zur Abfallentsorgung ist in erster Linie der Eigentümer einer Liegenschaft verantwortlich.

Wenn eine Vollmacht des Eigentümers und ein SEPA-Mandat des Nutzers vorliegt, kann aber auch mit Mietern oder Pächtern abgerechnet werden.

Leerungsrhythmus

Bei der Anmeldung zur Abfallentsorgung entscheiden Sie, ob Ihre Restmülltonne wöchentlich oder vierzehntäglich geleert werden soll.