Druckprüfung

Kanalschacht

Dichtheitsprüfung

Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) sind auf ihre Dichtheit zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass einerseits keinerlei Schmutzwasser im Erdreich versickern und dadurch ins Grundwasser gelangen kann (=Exfiltration) und andererseits auch kein Fremdwasser in die Kanalisation eindringen kann (= Infiltration). Außerdem erhält man durch die Dichtheitsprüfung einen verhältnismäßig günstigen Einblick über den Zustand der Kanalisation. Die fachgerechte Verlegung einer Neubaumaßnahme kann dadurch ebenso geprüft werden, wie die zeitabhängige Gebrauchstauglichkeit einer Bestandsleitung. Durch rechtzeitige Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung des Entwässerungssystems (= Sanierung) können weitreichende Folgeschäden (Einstürze, Verstopfungen, etc.) verhindert werden.

Prüfprotokoll

Diese Dichtheitsprüfung erfolgt nach DIN EN 1610 (mit Wasserüberdruck bis max.0,5 bar bzw. Luftdruckprüfung) oder nach einem vergleichbaren anderen anerkannten Prüfverfahren. Anhand eines Prüfprotokolls, das von einem fachkundigen Unternehmen erstellt wird, ist nachzuweisen, dass die Anlage wasserdicht ist. Der Dichtheitsnachweis ist zu erbringen:

  • für alle neu hergestellten Teile von Grundstücksentwässerungsanlagen im Erdreich und in der Bodenplatte
  • auch für bestehende Teile der Grundstückentwässerungsanlagen, falls eine Änderung an der Gesamtanlage erfolgt.
  • für Grundstückentwässerungsanlagen, die im Zusammenhang mit dem Neubau öffentlicher Kanäle an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden.

Werden Undichtigkeiten festgestellt, sind diese Schadstellen unverzüglich zu beseitigen. Anschließend ist eine erneute Dichtheitsprüfung durchzuführen und die Dichtheit in einem Prüfprotokoll nachzuweisen.