Dichtheitsprüfung und Sanierung

Die Ersterschließung in den 8 Gemeinden unseres Verbandsgebiets ist seit 2015 abgeschlossen. Wir sind nun für den Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Entwässerungseinrichtung auf einer Länge von über 330 km zuständig. Dazu gehören auch rund 16.500 Grundstücksanschlüsse.

Eine weitere, zukünftige Hauptaufgabe der Abwasserabteilung wird die Untersuchung und Sanierung der alten Kanäle sein, deshalb informieren wir Sie über dieses Thema.

Der Zweckverband München-Südost ist im öffentlichen Grund dafür verantwortlich, dass Kanäle gas- und wasserdicht betrieben werden.

Der Eigentümer hat dieselbe Verpflichtung für seine Leitungen, diese liegen jedoch im Privatbereich, also innerhalb der Grundstücksgrenzen. Nur wenn beide Zahnräder greifen, kann der problemlose Ablauf von Schmutzwasser reibungslos funktionieren.

Wieso fordert mich niemand auf zur Dichtheitsprüfung?

Diese Frage wird uns häufig gestellt. Genauso wie Sie als Halter eines Kraftfahrzeugs für dessen Betriebssicherheit verantwortlich sind, liegen der Unterhalt und der ordnungsgemäße Betrieb Ihrer privaten Grundstücksentwässerungsanlage auch in Ihrer Zuständigkeit.

Vergleichbar ist die fällige Hauptuntersuchung Ihres Kraftfahrzeugs, hierzu werden Sie auch nicht angeschrieben.

Der Zweckverband München-Südost kommt nur im Not- oder Verdachtsfall auf die Eigentümer zu, um sich die Dichtheit der Entwässerungsanlage nachweisen zu lassen.

Was sollten Sie wissen?

Das Abwasser läuft Jahrzehnte ohne ProblemeWaschmaschine

durch den Kanal, den Sie als Nutzer normal nicht sehen oder bemerken. Erst wenn sich mal der Abfluss staut,

werden Sie darauf aufmerksam. Doch da kann es bereits zu spät sein.

Eine Verstopfung kann speziell in Ihrem Keller nicht nur Schäden anrichten, sondern verursacht immense Unannehmlichkeiten und Kosten.

Was haben Sie als Eigentümer zu veranlassen?

Ihre Grundstücksentwässerungsanlage ist in regelmäßigen Abständen entsprechend dem Wasserhaushaltsgesetz auf Dichtheit zu überprüfen.

Empfehlungen findet man in der DIN 1986-30.

Für bestehende Entwässerungsanlagen sind nach DIN eingehende Sichtprüfungen (mittels Kameraaufzeichnung) in Abständen von 20 Jahren zu veranlassen. Bei Bedarf sind Dichtheitsprüfungen mit Wasser oder Luft durchzuführen. Für gewerbliches Abwasser und Wasserschutzgebiete gelten gesonderte Auflagen und kürzere Fristen. Fragen beantworten wir gerne unter 089 60 80 91 - 47 (gewerbliches Abwasser) oder - 37 (Wasserschutzgebiet).

Nach einer behobenen Störung an Ihren privaten Abwasserleitungen empfehlen wir generell, diese untersuchen zu lassen. So werden z.B. im Rahmen einer Kamerabefahrung (TV-Inspektion) Schäden, wie etwa Verwurzelungen, bereits im Frühstadium schnell und sicher erkannt.
Die vorherige (Hochdruck)Spülung der Leitung ist natürlich ein absolutes

Muss!

Wie funktioniert eine solche Sichtprüfung?

Eine auf einem fahrbaren Gestell befestigte Kamera wird durch die Rohrleitungen geschoben. Während der Fahrt werden mittels schwenkbarer Linse Videoaufnahmen der Leitungen gemacht. Gleichzeitig verfolgt ein TV-Inspekteur via Bildschirm laufend den Fortschritt der Untersuchung, parallel wird die Befahrung digital dokumentiert. Lassen Sie sich nach einer Sichtprüfung die TV-Dokumentation aushändigen.

 

Was ist im Schadensfall zu tun?

Sollten bei so einer Untersuchung Schäden festgestellt werden, sind die betroffenen Leitungsabschnitte durch eine fachlich geeignete Kanalsanierungsfirma in einen mangelfreien Zustand zu bringen.

Der Zweckverband lässt Schmutzwasserkanäle in geschlossenen Verfahren sanieren, welche sich sehr bewährt haben. Es entfallen Aufgrabungen in großen Tiefen und Straßenbeläge bleiben erhalten. Bei diesen Verfahren wird, einfach ausgedrückt, das Altrohr ausgekleidet. Dies geschieht z.B. mit einem Vlies, es wird mit Spezialharz beschichtet und mit Druck von innen an die Rohrwand gepresst. So können auch Leitungen in Privatgrundstücken repariert werden und Ihr Rasen,

aufwändige Pflasterungen etc. bleiben verschont.

 

Wer kommt für die Kosten auf?

Sanierungskosten für die öffentliche Entwässerungseinrichtung übernimmt

bis zur Grundstücksgrenze der Zweckverband München-Südost.

Die Kosten im Privatgrund tragen die Grundstückseigentümer.

Sind Grundstücksanschlüsse zuKanalskizze

sanieren, hat der Zweckverband beste Erfahrungen damit gemacht, diese Arbeiten in Kooperation mit den Eigentümern ausführen zu lassen. Die Anschlüsse liegen zum Teil auf öffentlichem und teilweise im Privatgrund, die Sanierungskosten werden nach Metern aufgeteilt (s. Skizze).

Unsere Jahresvertragsfirma saniert den ganzen Anschluss in einem Zug, vom öffentlichen Hauptkanal bis zum Kontrollschacht im Privatgrundstück.

Dies ist technisch meist nur so machbar. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne auch in technischer Hinsicht.

 

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Wenn Sie auf eine Dichtheitsprüfung verzichten, kann es aufgrund beschädigter

Leitungsabschnitte plötzlich eine Verstopfung mit Rückstau geben. Zudem tritt durch undichte Leitungen fäkalhaltiges Abwasser aus, wodurch es zu unerlaubten Einleitungen in den Untergrund kommt.

Gegen Rückstau von Schmutzwasser hat sich jeder Anschlussnehmer

selbst zu schützen, beugen Sie vor!

Ob Ihre Versicherung im Schadensfall entstandene Kosten erstattet, erfragen Sie bitte direkt bei der Versicherung.

Der Zweckverband München-Südost lässt sich bei Bedarf Dichtheitsnachweise vorlegen. Werden sie nicht eingereicht, ist das Landratsamt

München für die Einforderung der Dichtheitsnachweise zuständig.

Fazit: Tun Sie etwas, in Ihrem eigenen Interesse!

Warten Sie nicht ab, bis das Abwasser auf Sie zu(rück)kommt! Das

kann teuer werden. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit dem Thema

Dichtheitsprüfung zu befassen.

Wir sind für Sie da, rufen Sie uns an!

Herr Hain, Telefon 089 / 60 80 91 – 38

Frau Schneider, Telefon 089 / 60 80 91 – 37